Gesundheit und Impfungen vor der Reise

Gesundheitliche Risiken unterscheiden sich je nach Reiseziel, Reisezeit, Aufenthaltsdauer und persönlicher Situation. Prüfen Sie deshalb rechtzeitig Ihren Impfstatus, mögliche Infektionsrisiken, benötigte Medikamente und die medizinische Versorgung am Reiseziel.

Impfungen

Diese Seite hilft Ihnen, die wichtigsten Punkte systematisch vorzubereiten und aktuelle Informationen bei den zuständigen Stellen zu finden.

Schnellcheck: Was muss vor der Reise geklärt werden?

Reiseziel prüfen

Welche Infektionsrisiken bestehen am Reiseziel? Gibt es regionale Unterschiede oder saisonale Besonderheiten?

Impfstatus prüfen

Sind die allgemeinen Standardimpfungen vollständig und werden zusätzliche Reiseimpfungen empfohlen?

Medikamente vorbereiten

Sind regelmäßig benötigte Medikamente in ausreichender Menge vorhanden und dürfen sie in das Reiseland eingeführt werden?

Versorgung absichern

Wie ist die medizinische Versorgung vor Ort und besteht ausreichender Auslandskrankenversicherungsschutz?

Standardimpfungen, Reiseimpfungen und Pflichtimpfungen

Bei der Reisevorbereitung müssen drei unterschiedliche Bereiche getrennt betrachtet werden. Die Begriffe werden häufig vermischt, haben aber unterschiedliche Bedeutung.

Standardimpfungen

Standardimpfungen werden unabhängig von einer konkreten Reise empfohlen. Eine geplante Reise ist ein sinnvoller Anlass, den Impfpass auf Vollständigkeit und mögliche Impflücken prüfen zu lassen.

Reiseimpfungen

Reiseimpfungen können abhängig von Reiseziel, Reisezeit, Aufenthaltsdauer, Unterkunft, Aktivitäten und individuellen Risiken empfohlen werden. Eine pauschale Empfehlung allein anhand des Landes ist daher häufig nicht ausreichend.

Vorgeschriebene Impfungen

Einzelne Staaten können für die Einreise oder bei vorherigem Aufenthalt in bestimmten Ländern einen Impfnachweis verlangen. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Einreisevorschriften des Ziellandes.

Wichtig! Eine Impfung sollte nicht allein deshalb erfolgen oder unterbleiben, weil sie in einer allgemeinen Internetliste genannt oder nicht genannt wird. Entscheidend ist die individuelle reisemedizinische Bewertung.

So gehen Reisende konkret vor

01

Reiseland und Reiseroute festlegen

Prüfen Sie nicht nur das Zielland, sondern auch Zwischenstopps, Grenzübertritte und vorher bereiste Länder. Diese können für Einreise- und Impfnachweise relevant sein..

02

Offizielle Länderinformationen lesen

Öffnen Sie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts und lesen Sie dort insbesondere die Bereiche „Einreise und Zoll“ sowie „Gesundheit“.

03

Während der Reise

Nehmen Sie Ihren Impfpass zu einer hausärztlichen oder reisemedizinischen Beratung mit. Dabei können sowohl Standardimpfungen als auch reisespezifische Risiken geprüft werden.

04

Nachweise mitnehmen

Bewahren Sie erforderliche Impfbescheinigungen und medizinische Unterlagen so auf, dass sie bei Einreise, Kontrolle oder medizinischer Behandlung verfügbar sind.

Zeitpunkt der Gesundheitsvorbereitung

Gesundheitsvorsorge nicht bis kurz vor Abflug aufschieben

Vereinbaren Sie die reisemedizinische Beratung möglichst frühzeitig. Einige Impfungen benötigen mehrere Termine oder eine gewisse Zeit bis zum Aufbau des vorgesehenen Schutzes. Auch bei einer kurzfristig gebuchten Reise sollte jedoch geprüft werden, welche Vorsorgemaßnahmen noch möglich und sinnvoll sind.

Nach der Buchung

  • Gesundheitsinformationen zum Reiseziel prüfen
  • Impfpass heraussuchen
  • Beratungstermin vereinbaren
  • Auslandskrankenversicherung prüfen

Einige Wochen vor der Reise

  • empfohlene Impfungen durchführen lassen
  • Medikamente und ärztliche Bescheinigungen organisieren
  • Reiseapotheke zusammenstellen
  • medizinische Versorgung am Reiseziel prüfen

Kurz vor der Abreise

  • Länderinformationen erneut kontrollieren
  • Medikamente und Nachweise ins Reisegepäck legen
  • Notrufnummern und Versicherungsdaten speichern
  • erforderliche Dokumente offline verfügbar machen

Regelmäßig benötigte Medikamente sicher mitnehmen

Wer dauerhaft Medikamente benötigt, sollte einen ausreichenden Vorrat für die gesamte Reise und mögliche Verzögerungen einplanen. Zusätzlich müssen Aufbewahrung, Transport und die Einfuhrbestimmungen des Reiselandes geprüft werden.

  • ausreichende Medikamentenmenge vorhanden
  • Einnahmeplan und Wirkstoffnamen dokumentiert
  • Medikamente während der Anreise erreichbar
  • Kühlung oder besondere Lagerung organisiert
  • Zeitverschiebung bei der Einnahme berücksichtigt
  • Verlust oder Reiseverzögerung eingeplant
  • Einfuhr- und Zollvorschriften geprüft
  • ärztliche Bescheinigung vorbereitet

Bei größeren Medikamentenmengen oder Medikamenten, die unter betäubungsmittelrechtliche Vorschriften fallen können, sollte eine aktuelle ärztliche Bescheinigung mitgeführt werden. Für Reisen in ein fremdsprachiges Land empfiehlt das Auswärtige Amt eine Bescheinigung in englischer Sprache. Eine verbindliche Auskunft zu den Einfuhrbestimmungen kann im Zweifel nur die zuständige Botschaft oder das Konsulat des Reiselandes erteilen

Regelmäßig benötigte Medikamente sicher mitnehmen

Wer dauerhaft Medikamente benötigt, sollte einen ausreichenden Vorrat für die gesamte Reise und mögliche Verzögerungen einplanen. Zusätzlich müssen Aufbewahrung, Transport und die Einfuhrbestimmungen des Reiselandes geprüft werden.

  • ausreichende Medikamentenmenge vorhanden
  • Einnahmeplan und Wirkstoffnamen dokumentiert
  • Medikamente während der Anreise erreichbar
  • Kühlung oder besondere Lagerung organisiert
  • Zeitverschiebung bei der Einnahme berücksichtigt
  • Verlust oder Reiseverzögerung eingeplant
  • Einfuhr- und Zollvorschriften geprüft
  • ärztliche Bescheinigung vorbereitet

Bei größeren Medikamentenmengen oder Medikamenten, die unter betäubungsmittelrechtliche Vorschriften fallen können, sollte eine aktuelle ärztliche Bescheinigung mitgeführt werden. Für Reisen in ein fremdsprachiges Land empfiehlt das Auswärtige Amt eine Bescheinigung in englischer Sprache. Eine verbindliche Auskunft zu den Einfuhrbestimmungen kann im Zweifel nur die zuständige Botschaft oder das Konsulat des Reiselandes erteilen